Schulgeldordnung
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Auszug aus der Schulgeldordnung der Musikschule für den Kreis Gütersloh e.V.
gültig ab ab 1.08.2009  - hier der komplette Wortlaut als PDF zum Ausdrucken

§ 1 Schulgeld

Für die Teilnahme am Unterricht der Musikschule wird ein privatrechtliches Jahresschulgeld einschließlich der Schulferien und gesetzlichen Feiertage in NRW, aufgeteilt in vierteljährliche Raten, nach den folgenden Sätzen erhoben:

  Unterrichtszeit (wöchentlich) Schulgeld pro Kalenderjahr Umgerechnet
pro Monat
Elementarunterricht *      
1. Musikwiese
für Kinder ab 2 Jahren
60 Minuten 300,00 € 25,00 €
2. Musikalische Früherziehung (MFE) 70 Minuten 336,00 € 28,00 €
3. Musikalische Grundausbildung (MGA) 70 Minuten 336,00 € 28,00 €

* Die musikalische Früherziehung und Grundausbildung teilt sich ab 7 Schülern/innen auf in 60 Minuten Unterricht und 10 Minuten Elternberatung, die Musikwiese in 45 Minuten Unterricht und 15 Minuten Elternberatung. Ausnahme: Weicht die Gruppenstärke gegenüber der in der Schulgeldordnung aufgeführten nach unten ab, wird bei gleichbleibendem Schulgeldsatz die Unterrichtszeit entsprechend reduziert.


  Unterrichtszeit (wöchentlich) Schulgeld pro Kalenderjahr Umgerechnet
pro Monat
Instrumentalunterricht      
Instrumentalkurs **
 
30/45/60 Minuten 336,00 € 28,00 €
Einzelunterricht
 
30 Minuten 726,00 € 60,50 €
Einzelunterricht
 
45 Minuten 1056,00 € 88,00 €
Gruppenunterricht
(2 Schüler)
30 Minuten 408,00 € 34,00 €
Gruppenunterricht
(2 Schüler)
45 Minuten 564,00 € 47,00 €
Gruppenunterricht
(3-4 Schüler)
45 Minuten 408,00 € 34,00 €
Gruppenunterricht
(3-4 Schüler)
60 Minuten 540,00 € 45,00 €
Gruppenunterricht
(ab 5 Schülern)
45 Minuten 336,00 € 28,00 €
Gruppenunterricht
(ab 5 Schülern)
60 Minuten 408,00 € 34,00 €
Kombiunterricht ***
(Anfänger)
3 Schüler 558,00 € 46,50 €
Kombiunterricht ***
 
2 Schüler 840,00 € 70,00 €
Kombiunterricht ***
 
3-4 Schüler 702,00 € 58,50 €

** Die Unterrichtsdauer von Instrumentalkursen richtet sich nach der Teilnehmerzahl. Zu den Instrumentalkursen gehören Grundkurse, Erprobungskurse, Instrumentenkarussell.
*** Als Wechsel von Gruppen- und Einzelunterricht besteht der Kombiunterricht zu zwei Schülern aus wöchentlich 30 Minuten Gruppenunterricht und zusätzlichem 30-minütigem Einzelunterricht vierzehntägig pro Schüler. Der Kombiunterricht zu dritt oder viert setzt sich aus wöchentlichem Gruppenunterricht zu 45 Minuten und zusätzli-chem 30-minütigem Einzelunterricht alle 3-4 Wochen pro Schüler zusammen. Der Kombiunterricht für Anfänger verbindet wöchentlich 20-minütigen Gruppen- mit 20-minütigem Einzelunterricht pro Schüler.


  Unterrichtszeit (wöchentlich) Schulgeld pro Kalenderjahr Umgerechnet
pro Monat
Ergänzungsfächer****      
Chor, Orchester, Spielkreise,
Big/Rock-Band, etc.
Nach Vereinbarung 36,00 € 3,00 €
Theorieunterricht
 
75 Minuten 318,00 € 26,50 €

**** Für Unterricht in den hier aufgeführten Ergänzungsfächern wird kein Schulgeld erhoben, sofern der Teilnehmer Schüler der Musikschule im Hauptfachunterricht ist. Für Teilnehmer am Ergänzungsunterricht ohne Hauptfachunterricht gilt das in der Tabelle angegebene Schulgeld (Ausnahmen hiervon kann die Schulleitung genehmigen).


  Unterrichtszeit (wöchentlich) Schulgeld pro Kalenderjahr Umgerechnet
pro Monat
Kunstunterricht 90 Minuten 258,00 21,50 €

Schulgeldzuschlag ("Erwachsenenzuschlag")
Die hier tabellarisch aufgelisteten Schulgeldsätze gelten für Schüler, Studenten, Auszubildende, Wehrpflichtige/Zivildienstleistende sowie Arbeitslose. Für alle übrigen Unterrichtsteilnehmer erhöhen sich die Sätze um 20%.


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