FAQ
Wie hoch sind die Kosten?
Die Gebühren hängen von der Unterrichtsform ab. Die Kosten für die jeweilige Unterrichtsform entnehmen Sie bitte unserer aktuellen Schulgeldordnung. Erwachsene zahlen einen Zuschlag von 20%. Schüler*innen, Student*innen und Auszubildende sind nach Vorlage eines Nachweises vom Erwachsenenzuschlag befreit.
Gibt es Ermäßigungen?
Ab zwei Unterrichtsverträgen gibt es Familienrabatte.
Sozialermäßigungen (gestaffelt bis 90%) können auf Antrag gewährt werden.
Falls Sie Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabegesetz erhalten (Bildungskarte), können wir den Zuschuss verrechnen.
Gibt es Zusatzangebote?
Es können Theorieunterricht sowie Ensemblestunden (Chor, Orchester…) als kostenloses Zusatzangebot genutzt werden, sofern der/die Schüler*in Instrumental- oder Vokalunterricht erhält.
Gibt es einen Schnuppertermin?
Sofern noch eine Unsicherheit bezüglich der Wahl des Instruments besteht, kann ein kostenloser Schnuppertermin vereinbart werden. Außerdem gibt es auf unserer Internetseite viele interessante Videos zu den verschiedenen Instrumenten.
Gibt es eine Probezeit?
Nach den ersten vier bezahlten Stunden besteht ein Sonderkündigungsrecht (außer bei halbjährigen Kursen).
Kann ich ein Instrument ausleihen?
Instrumente können gegen eine monatliche Leihgebühr ausgeliehen werden. Das Sekretariat gibt Auskunft, welche Instrumente zur Verfügung stehen. Die Leihgebühr beträgt 15,00 € monatlich. Die Mietdauer beträgt je nach Instrument 6 bis höchstens 18 Monate; sie kann bei Bedarf verlängert werden. Der/die Leihnehmer/in haftet für Beschädigungen und Verlust des Instruments.
Warum muss ich in den Ferien Schulgeld zahlen?
Wir haben ein Jahresschulgeld, welches - umgelegt auf 12 gleiche Monatsraten - in der Regel jeweils am 10. des Monats eingezogen wird.
Was passiert, wenn Unterricht ausfällt (Krankheitsfall Lehrer*in/Schüler*in, Erstattung):
Lehrkraft krank: Fällt der Unterricht von Seiten der Lehrkraft mehr als 2x hintereinander aus und kann nicht nachgeholt werden, wird er zum Ende des Schulhalbjahres erstattet
Lehrkraft auf Fortbildung: die Unterrichtsgebühr wird erstattet
Unwetter: keine Erstattung (höhere Gewalt), wenn möglich: Online-Unterricht
Schüler*in krank: Unterrichtsgebühr wird nicht erstattet (bei längerer Krankheit / Kur wird die Unterrichtsgebühr bei Vorlage eines Attests erstattet)
Schüler*in verhindert: die Zahlungspflicht bleibt bestehen
Beweglicher Ferientag: der Unterricht findet statt (wenn die Räumlichkeiten geschlossen sind: online)
Im Ergänzungsunterricht, Ensemblespiel ohne Hauptfach, wird ausgefallener Unterricht grundsätzlich nicht erstattet
Während der Schulferien und der gesetzlichen Feiertage in NRW findet kein Unterricht statt. Die Zahlungspflicht wird dadurch nicht berührt
Gibt es (Geschenk-) Gutscheine für Unterricht?
Man kann im Sekretariat der Musikschule auch Geschenkgutscheine für einzelne Unterrichtsstunden erwerben. Die Anzahl der gewünschten Stunden kann frei gewählt werden. Zum Einlösen der Gutscheine werden die Unterrichtsstunden individuell vereinbart. Auskunft erteilt das Sekretariat
Bieten Sie Unterricht auch für Erwachsene an?
Die Musikschule bietet Unterricht für alle Altersstufen an. Erwachsene ab 18 Jahren zahlen einen Zuschlag von 20%. Schüler*innen, Student*innen und Auszubildende (von 18 bis 26 Jahren) sind nach Vorlage eines Nachweises vom Erwachsenenzuschlag befreit.
Wann kann ich meinen Unterricht kündigen?
Der Unterrichtsvertrag kann zum 31.07. oder 31.01. jeden Jahres schriftlich gekündigt werden. Die Kündigung muss der Musikschule bis zum 30.04. bzw. 31.10. jeden Jahres zugegangen sein.
Innerhalb der Probezeit muss die Kündigung schriftlich bis spätestens eine Woche nach der vierten Unterrichtsstunde bei der Musikschule eingegangen sein.
Für halbjährig befristete Kurse entfällt die Probezeit von vier Wochen.
Kündigung bei Wegzug aus dem Kreis Gütersloh: innerhalb eines Schulhalbjahres möglich, zum Monatsende vor dem Wegzug. Fällt der Wegzug in die Sommerferien, wird die Kündigung nicht vor Ende des Musikschuljahres wirksam, da die Sommerferien im Schulgeld anteilig berücksichtigt sind.
Kündigung bei ärztlich bescheinigter langandauernder Krankheit: innerhalb eines Schulhalbjahres (möglicher Kündigungstermin: zum Monatsende nach bescheinigtem Krankheitsbeginn).
Kann ich mir einen Unterrichtstermin aussuchen?
Wünsche bezüglich des Unterrichtstermins können geäußert werden. Allerdings ist es nicht immer möglich, diese zu erfüllen.
Die Lehrkräfte vereinbaren in Absprache mit den neuen Schüler*innen und deren Familien individuell den Unterrichtstermin.
Wann sind mögliche Unterrichtstermine?
Je nach Lehrkraft und verfügbaren Räumlichkeiten vor-, nachmittags und abends.
Wann startet der Unterricht, wenn ich neu beginne?
Normalerweise startet neuer Unterricht zum neuen Schulhalbjahr (01.02./01.08.). Gibt es noch freie Plätze, ist ein Start jederzeit zum Monatsanfang möglich.
Wir helfen gerne
Kontakt
Musikschule für den Kreis Gütersloh e.V.
Kirchstraße 18
33330 Gütersloh
Telefon: 05241/925210
Fax: 05241/9252120
E-Mail: info@musikschule-guetersloh.de